Auch nach dem BVG-Urteil: Die US-Drohnentötungen sind organisierte Menschenrechtsverletzungen - von der Bundesregierung geduldet!

Erklärung der Friedensinitiative Westpfalz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2016 über die Zulassung einer Klage von Wolfgang Jung gegen den Betrieb einer  Drohnen-Relaisstation auf der Air Base Ramstein.
Der Bürger Wolfgang Jung hat nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April nicht das Recht, die Bundesregierung zu verpflichten, die Tätigkeit der Drohnen-Relaisstation auf der Air Base Ramstein zu unterbinden; Diese leistet Beihilfe zu den „extralegalen“ Tötungen durch Kampfdrohnen.  Das Urteil ist für Jung ein herber Rückschlag in seinem lebenslangen Einsatz für den Frieden. Sein Ziel ist es, die von der Air Base Ramstein ausgehende  Störungen des Friedens offen zu legen und zu unterbinden.

Das Urteil betrifft indessen keineswegs den Kern des Problems: Diese Tötungen stellen fortdauernd eine erhebliche Menschenrechtsverletzung dar; das hat auch der Europarat, die Menschenrechtsorganisation aller europäischen Staaten, vor einem Jahr festgestellt. Dass dabei die Air Base entscheidend mitwirkt,  hat letztlich auch der Standortkommandant der Base gegenüber einer Delegation des Verteidigungsausschusses des Bundestags nicht mehr in Abrede gestellt.

Die Bemühungen, deutsches und internationales Recht auch auf der Air Base durchzusetzen, müssen darum fortgesetzt werden. Das Grundgesetz verpflichtet uns, dafür einzutreten, dass von deutschem Boden aus kein Krieg und keine Menschenrechtsverletzungen ausgehen.

Kaiserslautern, 6. April 2016
Detlev Besier, Sprecher der Friedensinitiative Westpfalz e. V.

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