Recht und Schutz von Kriegsdienstverweigerern

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründe ist nach in Deutschland geschützt und Bestandteil der Gewissensfreiheit nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt). Allerdings wird dieses Recht von vielen Staaten nicht anerkannt. Über den Menschenrechtscharakter dieses zivilen Bürgerrechts gibt es selbst unter den relativ "zivilen" Staaten der Europäischen Union (noch) keinen Konsens.

Die individuelle Gewissensentscheidung gegen den Kampf mit der Waffe ist zugleich ein Votum für die gewaltfreie Bearbeitung von Konflikten. Aufgabe ist es, dieses den Kriegsdienstverweigerern bewusst zu machen und sich für gewaltfreies Handeln auf allen Ebenen einzusetzen (siehe auch Thema Zivile, gewaltfreie Konfliktbearbeitung). Die AGDF ist Mitglied in der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer und Frieden (EAK), die als Arbeitsgemeinschaft in der Ev. Kirche in Deutschland (potentielle) Kriegsdienstverweigerer berät und sich für ihre inhaltlichen Anliegen einsetzt.