AGDF-PM: Appell zur künftigen Rüstungsexportkontrolle: Die Stärke des Rechts hochhalten!

Bonn, 20. März 2025/dj

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen appellieren zahlreiche Friedens- und Menschenrechtsorganisationen, darunter auch die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), an SPD und Union eine restriktive Rüstungsexportkontrolle in ihrem Koalitionsvertrag zu verankern. Die Organisationen verweisen auf ihre jahrzehntelange Arbeit zu den Folgen deutscher und europäischer Rüstungsexporte. Dabei zeige sich immer wieder auf erschreckende Art und Weise, dass Rüstungsgüter keine Waren sind wie alle anderen! Deshalb sei der Export von Rüstungsgütern besonders kontrollbedürftig!

Die unterzeichnenden Organisationen sind besorgt, dass die Diskussion über Rüstungsexporte zunehmend im Kontext strategischer Interessen geführt wird und nicht unter dem Vorrang menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Verpflichtungen. Sie warnen: Rüstungsexporte dürfen nicht zur geopolitischen Verfügungsmasse verkommen! Internationale Verpflichtungen müssen in der Rüstungsexportpolitik umgesetzt werden! In ihrem Appell an die Verhandelnden von CDU/CSU und SPD fordern sie daher, deutsche Rüstungsexporte an Staaten auszuschließen, bei denen das Risiko besteht, dass sie zu Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts beitragen: „Im Sinne der Stärke des Rechts sind ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz und ein Verbandsklagerecht das richtige Instrument, um dies umzusetzen!“

Auch auf europäischer Ebene fordert der Appell einen erheblichen Verbesserungsbedarf im Sinne einer restriktiven Kontrolle. Die deutsche Bundesregierung müsse hier mit einem restriktiven nationalen Rüstungsexportkontrollgesetz glaubwürdig als Vorreiter für die dringend benötigte Durchsetzung und Verschärfung bestehender EU-Kriterien eintreten. Damit würde Deutschland nicht, wie so oft behauptet, einen restriktiven Sonderweg beschreiten, sondern lediglich den bestehenden europäischen und internationalen Regeln zur Durchsetzung verhelfen!

Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren zudem die Position, dass Rüstungsunternehmen künftig bei nachhaltigen Geldanlagen nicht mehr negativ bewertet oder ausgeschlossen werden sollen. „Selbst wenn die Politik mehr Investitionen in Rüstung für notwendig erachtet, bedeutet dies nicht, dass diese nachhaltig sind. Sie leisten keinen positiven Beitrag zu den Umweltzielen der UN und sie erfüllen nicht den Aspekt ‚do no significant harm‘“, stellen die Organisationen klar. Daher appellieren sie an SPD und Union, im Koalitionsvertrag klarzustellen, dass Rüstungsfirmen auch weiterhin nicht in nachhaltige Fonds und Geldanlagen aufgenommen werden dürfen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten müssen.

Kontakt:

Jan Gildemeister, Tel. 0228/24 999-13