Erklärung der AGDF zum Artikel „Streit um "Schwerter zu Pflugscharen" Die Vermarktung des Friedens“ in Spiegel Online am 23.5.2017

Im Einvernehmen mit den „Erfindern“ des Symbols „Schwerter zu Pflugscharen“ hat das Gesprächsforum Ökumenische FriedensDekade 2006 die AGDF gebeten, das Markenrecht für das Logo der Friedensdekade zu schützen. Ohne die Nutzung des Symbols einschränken zu wollen, ermöglicht der Markenschutz im Bedarfsfall gegen dessen Missbrauch und zudem gegen eine kommerzielle Nutzung rechtlich vorgehen zu können. Hintergrund ist, dass die Ökumenische FriedensDekade zur Finanzierung ihrer Arbeit - insbesondere die zur Verfügung-Stellung von Motto, Motiv und Arbeitsmaterialien für Kirchengemeinden und Gruppen zur jährlich in den 10 Tagen vor Buß- und Bettag stattfindenden Friedensdekade (www.friedensdekade.de) - auf den Verkauf von Materialien angewiesen ist.

Wie aus einer Erklärung der AGDF hervorgeht, ist inhaltliches Ziel des Gesprächsforums, die Vision von einem Frieden in Gerechtigkeit, die das Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“ darstellt, wach zu halten. Daher darf dieses auch gerne (weiterhin) vervielfältigt und – solange es eine nicht kommerzielle Nutzung ist – abgedruckt werden.

Im Februar 2017 hat eine Anwaltskanzlei den PPV Packpapier Verlag / H. Cross  wegen der unrechtmäßigen Nutzung des Symbols „Schwerter zu Pflugscharen“ wegen Verletzung des Markenrechts angezeigt und zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die anwaltliche „Schadensberechnung“ beträgt bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro 1.822,96 Euro, die der Packpapier Verlag begleichen sollte.

Im Nachgang bedauern wir, den entsprechenden Anbieter nicht zunächst als AGDF e.V. im Auftrag des Gesprächsforums angeschrieben und so die Gelegenheit zur einvernehmlichen und kostenneutralen Regelung der Angelegenheit gegeben zu haben. Um den Schaden möglichst gering zu halten, hatten wir über die Rechtsanwaltskanzlei zur Erledigung aller Ansprüche der Packpapier UG in einem Schreiben vom 9. März 2017 einen reduzierten Vergleichsbetrag in Höhe von € 500,00 zzgl. Mehrwertsteuer angeboten, worauf wir bis heute keine Antwort erhalten haben. Die AGDF verzichtet nunmehr auf das Geltend machen der Forderung.

Um die – gemeinnützige – Arbeit der Ökumenischen FriedensDekade aufrecht halten zu können, werden wir aber weiterhin kommerzielle Nutzer auffordern, den Verkauf von Produkten mit dem Symbol zu unterlassen und notfalls rechtlich dagegen vorgehen.

Bonn, den 23. Mai 2017                                    Gez. Jan Gildemeister, Geschäftsführer der AGDF