PM der AGDF und EAK: Neues Wehrdienst-Modernisierungsgesetz lässt viele Fragen offen

Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung (EAK) sehen in dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, dessen Regierungsentwurf sich derzeit in der parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestags befindet, noch zahlreiche offene Punkte, die einer Klärung bedürfen und halten die Freiwilligendienste in diesem Gesetz für zu wenig berücksichtigt. „Wir würden uns freuen, das unsere Anregungen auch in dem parlamentarischen Beratungsprozess berücksichtigt werden“, betont Jan Gildemeister, der AGDF-Geschäftsführer. 

 AGDF und EAK begrüßen, dass das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz zunächst weiter auf die Freiwilligkeit bei der Rekrutierung von Soldatinnen und Soldaten setze, die Friedensverbände halten es aber für nötig, dass neben der Werbung für den Wehrdienst alle jungen, volljährig gewordenen Menschen auch über Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes im In- und Ausland oder im Zivil- und Katastrophenschutz informiert werden sollten. Nach Ansicht von AGDF und EAK könnte dies zu einer „Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ führen. Doch dazu würden ein Rechtsanspruch auf einen vom Bund geförderten Freiwilligendienst im In- und Ausland sowie ein den Lebensunterhalt sicherndes, vom Bund finanziertes Freiwilligengeld gehören, machen beide Friedensverbände deutlich. 

 Bei einer Verpflichtung zu einem Grundwehrdienst, was im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz als Möglichkeit für den Bund eingeführt werden soll, befürchten AGDF und EAK einen deutlichen Anstieg der Zahl an Kriegsdienstverweigerern, die einen Ersatzdienst leisten müssten. Damit werde es zur Aufgabe des Bundes, nicht nur für den Grundwehrdienst, sondern auch für einen Ersatzdienst entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Hier könnten nach Ansicht von EAK und AGDF Freiwilligendienste eine wichtige Alternative darstellen, die stärker in den Blick genommen werden müsste. 

 Denn einen erneuten Zivildienst in der früheren Form sehen beide Friedensverbände als nicht realistisch an. Die Strukturen dafür würden mittlerweile fehlen, ein Zivildienst führe zudem nicht wie Freiwilligendienste zu einem nachhaltigen, gesellschaftlichen Engagement, außerdem bestünde die Gefahr, dass Zivildienstleistende qualifizierte Arbeitskräfte gerade in den Pflegeberufen ersetzen würden. Für AGDF und EAK heißt das, dass Freiwiligendienste im In- und Ausland Priorität haben müssten, wenn es um die Gestaltung eines Wehrersatzdienstes gehe. 

 Gerade die AGDF als Fach- und Dachverband für internationale Freiwilligendienste, Friedensbildung und Qualifizierung von Friedensfachkräften würde es dabei begrüßen, wenn der Bund Freiwilligendienste so fördern würde, dass sie als Wehrersatzdienst zur Regel würden und der Zivildienst zur Ausnahme. Darum sei es laut AGDF und EAK unabdingbar, dass für eine rechtliche und praktische Ausgestaltung eines Wehrersatzdienstes die zivilgesellschaftliche Trägerlandschaft der Freiwiligendienste und deren Verbände frühzeitig einbezogen werden müsse. 

 Nach Ansicht der beiden Friedensverbände könnte zudem die vorgesehene Verpflichtung zur Ausfüllung der Bereitschaftserklärung und ab Juli 2027 zur Musterung für Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit verbunden mit der geplanten Möglichkeit der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundestags auch kurzfristig eine Verpflichtung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls einführen zu können, zu einem Anstieg der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer führen. Gerade die EAK als Arbeitsgemeinschaft, die junge Menschen in Gewissensfragen begleitet, sieht hier allerdings die Kapazitäten im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als nicht ausreichend an. 

 Ein Modell mit Losverfahren, das diskutiert wird, aber im jetzigen Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist, sehen beide Friedensverbände mit den Anforderungen an eine Wehrgerechtigkeit als nicht vereinbar an, solange die Zahl derjenigen, die einen Wehrdienst leisten, deutlich geringer sei als die Zahl derjenigen, die nach Gesetzeslage einen Wehrdienst leisten könnten und zur Zahl aller männlichen Staatsbürger des jeweiligen Jahrgangs. 

xx. November 2025/dj 

 Anlage: Stellungnahme der AGDF und der EAK zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) 

Für Rückfragen: 

Jan Gildemeister (AGDF): Telefon 0228/24999-13 

Wolfgang Burggraf (EAK): Telefon 0228/24999-25