Menschenrechte

Die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird immer noch vielfach missachtet. Staaten ignorieren Grund - und kulturelle Rechte, das Recht auf Gleichbehandlung sowie das in der Charta der VN 1973 verankerte Völkerrecht; die Globalisierung führt  u.a. zum Abbau sozialer Menschenrechte. Der Einsatz für die Durchsetzung der Menschenrechte ist daher eine Kernaufgabe der Friedenspolitik und -arbeit.

Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Auch in Deutschland werden Menschrechte wie der Schutz der Intimsphäre oder das Asylrecht durch staatliches Handeln eingeschränkt. Die Würde von Menschen ist – wie Diskussionen zur Asylpolitik, zu Todesstrafe und Folter und zum Umgang mit Menschen mit Handicap zeigen – für viele nicht unantastbar. Die deutsche Außenpolitik vernachlässigt aus Wirtschafts- oder Machtpolitischen Interessen das Ziel, die Menschenrechte durchzusetzen. Auf der Ebene der EU unterstützt die Bundesregierung mit Hinweis auf den internationalen Terrorismus und den Schutz „unseres Wohlstandes“ eine Politik, die zu Lasten des Schutzes der Intimsphäre von Flüchtlingen geht.

Recht und Schutz von Kriegsdienstverweigerern

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründe ist nach in Deutschland geschützt und Bestandteil der Gewissensfreiheit nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt). Allerdings wird dieses Recht von vielen Staaten nicht anerkannt. Über den Menschenrechtscharakter dieses zivilen Bürgerrechts gibt es selbst unter den relativ "zivilen" Staaten der Europäischen Union (noch) keinen Konsens.